Fleisch mit Sternchen

Seit Mitte Januar 2013 gibt es in Supermärkten Fleisch von Mastschweinen und Masthühnern, die mit einem oder zwei gelben Sternchen versehen sind. Dabei handelt es sich um die neue Tierschutzkennzeichnung, deren Sterne der Deutsche Tierschutzbund vergibt. Einen Stern gibt es für die Einstiegsstufe, zwei für die Premiumstufe.

Hühner in der Legebatterie

Für Tierschützer nur ein erster Schritt

Die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz geförderte Kennzeichnung ist nicht das, was Tierschützer zufrieden stellen kann, aber ein erster Schritt um Veränderungen für Tiere in der Breite zu schaffen. Kritiker bemängeln, dass die Kriterien der Eingangsstufe mit einem Stern kaum über den Bedingungen der konventionellen Tierhaltung liegen. Und so kann das Tierschutzlabel allenfalls als ein Anfang gesehen werden, weg von der tierquälerischen Massentierhaltung. Der damit verbundene Preisanstieg ist moderat und für viele Verbraucher akzeptabel.

Kriterien für die Sternevergabe

Bestandsobergrenzen, Auslauf der Tiere und die generelle Haltung sind allgemeine Maßstäbe für das Wohlergehen der Tiere. Auch Medikamentenvergabe, Futterqualität und stressfreier Transport zum Schlachthof sind wichtige Parameter. Der folgende Vergleich zwischen konventioneller Tierhaltung, Tierhaltung nach der neuen Tierschutzkennzeichnung mit einem bzw. zwei Sternen und Bio-Fleisch soll die Unterschiede bei Masthühnern exemplarisch darlegen.

Tierhaltung bei Hühnern im Vergleich

Kriterium Konventionell 1 Stern 2 Sterne Artgerecht
Bestandsobergrenze keine;
25 Tiere pro qm
maximal 2 x 30.000 Hühner;
15 Tiere pro qm
maximal 16.000 Hühner, Gruppen maximal à 4.800 Tiere; 10 Tiere pro qm maximal 6.000 Hühner, Gruppen à 500 Tiere; 10 Tiere pro qm
Grünauslauf nicht vorgeschrieben nicht vorgeschrieben mindestens während eines Lebensdrittels ganzjährig vorgeschrieben
Mastdauer in Tagen keine Mindestmastdauer keine Mindestmastdauer mindestens 56 Tage mindestens 81 Tage, schnell wachsende Rassen verboten
Futter konventionell, gentechnisch verändert erlaubt konventionell, gentechnisch verändert erlaubt konventionell,
gentechnisch verändert nicht erlaubt
heimisches Futter, Bio-Futter, gentechnisch verändert nicht erlaubt

Fazit

Die Einführung der Sternchen zur Tierschutzkennzeichnung stellt nicht wirklich einen großen Wurf dar. Die Reduktion des Fleischkonsums ist und bleibt der beste Tierschutz. Genießen Sie lieber ein- oder zweimal in der Woche gesundes Biofleisch, als täglich Antibiotika-verseuchtes Fleisch aus der Massentierhaltung zu konsumieren.

Damit tun Sie sich und den Tieren etwas Gutes!

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